Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -
Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.
Folgende Förderpositionen sind enthalten:
- Stadtranderholungen und Ferienspiele
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsveranstaltungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- Projektförderung
- Jugendleiterausbildung (JULEICA)
- Ausstellung der Jugendleiterinnen-Card bzw. Jugendleiter-Card (JULEICA)
- Förderung des Ehrenamtes
- Anschaffung von Jugendpflegematerial
Der Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2025 des Kreises ist die Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienarbeit.
Als kreisangehörige Stadt des Kreises Coesfeld gelten ebenfalls für uns die Kinder- und Jugendförderrichtlinien des Kreises in der aktuell gültigen Fassung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Coesfeld.