Sondernutzung
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - (z.B. für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes usw.) bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie ggf. einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld.
Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Olfen zu stellen.
Die Verkehrssicherungspflicht geht immer auf den Antragsteller über.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (STrWG NRW)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Weitere Informationen zur Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
Unterlagen
- Antrag auf Sondernutzung
- Der Antrag ist durch Zeichnungen, Lageskizzen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise zu erläutern.
Kosten
- Je nach Größe und Dauer fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Olfen.