Gaststättenerlaubnis
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine
gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/-in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.
Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.
Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir, den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG) (Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden.
- Lagepläne in zweifacher Ausfertigung
- Grundrisszeichnungen in zweifacher Ausfertigung
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
Kosten
vorläufige Gaststättenerlaubnis:
- je nach Verwaltungsaufwand: 100,00 EUR - 250,00 EUR
endgültige Gaststättenerlaubnis:
- je nach Verwaltungsaufwand: 400,00 EUR - 1.200,00 EUR