Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich an der Grundstücksgrenze. Bis dorthin verlegt die Stadt vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

Hierzu heißt es in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Olfen(§ 14):   
"Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Olfen. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten, zu beantragen. Besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage, gilt der Antrag mit der Aufforderung der Stadt Olfen den Anschluss vorzunehmen, als gestellt."   

Form des Entwässerungsantrages 

Der Entwässerungsantrag ist formlos zu stellen.    

Inhalt des Entwässerungsantrages   

Der Entwässerungsantrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten, unter anderem die Entwässerungsbeschreibung, Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen in amtlichen Lageplänen im Maßstab von wenigstens 1 : 500 sowie in Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1 : 100,   

Lage der Inspektionsöffnungen/ Einsteigschächte  

Kanalanschlussplan   

Beim zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs 6 – Bauen, Planen, Umwelt erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe usw. des Kanals), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können. 

Entwässerungsgenehmigung  

Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie vom Fachbereich 6 – Bauen, Planen, Umwelt eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung in einfacher Ausfertigung. Bitte beachten Sie die Grüneintragungen in den Entwässerungsplänen.     

Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.    

Planungsänderungen   

Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort Fachbereich 6 – Bauen, Planen, Umwelt zu informieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.      

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Ansprechpartner

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