Wahlen: Wählerverzeichnis Europawahl
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Deutsche im Ausland
Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie unter folgendem Link:
Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland
Unionsbürgerinnen und - bürger
Neben den deutschen Wahlberechtigten können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Wahl zum Europäischen Parlament aktiv teilnehmen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder ihrem Herkunftsland ausüben.
Unionsbürgerinnen und - bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.
Wer bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss keinen erneuten Antrag stellen und wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen., sofern die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und - bürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsformulare hält die Stadt Olfen bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Kandidatinnen oder Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständige Stelle ihres Herkunftslandes.
Nähere Informationen:
Internetseite der Bundeswahlleiterin - Infos für Unionsbürgerinnen - und bürger
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)