Gewerbe (An-, Um-, Abmeldung)
Was ist ein Gewerbe?
Unter dem Begriff "Gewerbe" versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktionen (z. B. Landwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Mietshaus) und die sogenannten freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte).
Wer darf ein Gewerbe anmelden?
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie durch Personengesellschaften (z. B. KG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts (z. B. GbR)) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages, sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Überwachungspflichtige Gewerbe
Bei folgenden Tätigkeiten spricht man über ein überwachungspflichtiges Gewerbe. Sollte eine oder mehrere dieser Tätigkeiten bei der Gewerbestelle angemeldet werden, hat der Gewerbetreibende einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis vorzulegen:
- An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelstein, Perlen und Schmuck und
- Altmetallen,
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge.
Gewerbeanmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen (Gewerbe in Olfen = Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung der Stadt Olfen).
Gewerbeummeldung
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn
- der Betrieb innerhalb der Stadt Olfen verlegt wird oder
- der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder geändert wird
Gewerbeabmeldung
Diese ist unverzüglich sowohl bei der vollständigen Aufgabe des Betriebes vorzunehmen als auch bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort.
Elektronische Gewerbeanzeige
Die elektronische Gewerbeanzeige erfolgt über das Wirtschafts - Service - Portal NRW. Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen.
Hier können Sie Ihre Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung vollelektronisch und medienbruchfrei durchführen.
https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den zwingend erforderlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis
Bei folgenden Vorgängen ist eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit dem Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung erforderlich, da möglicherweise eine Gewerbean- / um- oder abmeldung vorgenommen werden muss.
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmung)
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Unterlagen
- Personalausweis
- evtl. Handwerkskarte
- notariellen Gründungsvertrag bei einer Gewerbeanmeldung der GmbH, OHG oder UG
- evtl. Vollmacht
- evtl. Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis bei überwachungspflichtigem Gewerbe
Kosten
Der Gebührenrahmen stellt sich wie folgt dar:
- 26,00 € für die Gewerbean - und ummeldung bei natürlichen Personen
- 33,00 € für die Gewerbean - und ummeldung bei juristischen Personen
- 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- 15,00 € für die Zweitschrift der Gewerbemeldung
- evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister