Zuständig für diese Dienstleistung ist die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises Coesfeld. Den Antrag auf Feststellung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie am Empfang des Bürger- und Tourismusbüros. Sie können den ausgefüllten und unterschiebenen Antrag am Empfang wieder abgeben.
Die Mitarbeiterinnen leiten diesen dann an die Untere Gesundheitsbehörde des Kreises Coesfeld weiter. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro
Kirchstraße 5
59399 Olfen