Haushalt
Jährlich stellt der Kämmerer einen Haushaltsplanentwurf auf. Dieser Entwurf wird vom Bürgermeister festgestellt und in einer ersten Ratssitzung eingebracht. Daran schließt sich die Beratung in den politischen Gremien an. Innerhalb einer bestimmten Frist, die im Amtsblatt bekanntgemacht wird, können Einwohner und Abgabepflichtige ggf. Einwendungen vorbringen, über die der Stadtrat dann zu beschließen hat. Vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Olfen werden im Haupt- und Finanzausschuss die Änderungen, die sich während des Beratungsprozesses ergeben haben, vorgestellt. Das gleiche gilt für die Änderungen, die sich aufgrund einer neueren Erkenntnislage ergeben haben. Der Rat der Stadt Olfen beschließt den städtischen Haushalt unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem vorgeschalteten Verfahren.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Olfen. Das jeweils aktuelle „Zahlenwerk“ sowie die Haushaltspläne der vorangegangenen Jahre finden Sie in den Downloads.
Jahresabschluss
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Die wesentlichen Bestandteile sind Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang, Lagebericht und Schlussbilanz. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln. Die Jahresabschlüsse der Stadt Olfen finden Sie in den Downloads.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Haushaltssatzung der Stadt Olfen (einschließlich Anlagen)