Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds.
Rechtsgrundlagen