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Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

Kosten

  • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.