Das Landeswassergesetz NRW (§ 38 Abs. 3) verlangt von den Städten und Gemeinden, dass sie ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufstellen.

Das Wasserversorgungskonzept 2018 – 2023 wurde zum ersten Mal aufgestellt und setzt die Vorgaben des § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW gemäß dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2017 um.

Kern des Konzepts

Im Kern des Wasserversorgungskonzeptes steht die Beantwortung der Fragen, wo dem Trinkwasser Gefahr droht und wie man es schützen kann. Im Wasserversorgungskonzept ist dargestellt, woher das Trinkwasser stammt, wie es aufbereitet wird, auf welchem Weg es in das Versorgungsgebiet transportiert und in der Stadt Olfen verteilt wird.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das von der GELSENWASSER AG gelieferte Trinkwasser in allen Punkten den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. Über vorhandene Lieferverträge und Wasserwerke mit ausreichenden Kapazitäten und Wasserrechten ist die öffentliche Wasserversorgung in der Stadt Olfen in den nächsten Jahren auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und möglichen klimabedingten Veränderungen jederzeit sichergestellt.

 

Hier geht es zum Wasserversorgungskonzept.

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Ansprechpartner

Dokumente