Gaststättenerlaubnis (vorläufig)
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand 25,00 EUR bis 250,00 EUR