Anmeldung des Wohnsitzes
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Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerlichen Berherbungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben.
Eine Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie.
Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dieses die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dieses normalerweise die Wohnung der Famlie.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit.
Für Ihre Anmeldung in Olfen benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist.
Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn einer der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt.
Für die Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten Besonderheiten, wenn das Kind mit nur einem Sorgerechtigten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder die Hauptwohnung von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt. Eine entsprechende Einverständiserklärung ist von beiden Sorgerechtigten zu unterschreiben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
- Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
- Wohnungsgeberbestätigung (Der Mietvertrag reicht nicht aus!)
- Unser Tipp:
Nehmen Sie neben den Ausweispapieren die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit (ehemals Kfz-Schein) und lassen die neue Anschrift eintragen (Änderung nur bei Umzug innerhalb des Kreises Coesfeld und Anmeldung der Hauptwohnung möglich, Gebühr: 10,80 Euro).
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.