Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker
Im Münsterland können Handwerksbetriebe und Sozialen Diensten unter bestimmten Umständen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfelds.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeldes.
Der Antrag kann zur Weiterleitung an den Kreis Coesfeld am Empfang des Bürger- und Tourismusbüros abgegeben werden.