Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Voraussetzungen

  • Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Unterlagen

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Es fallen Gebühren an.