Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Olfen beantragen. 

Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!

Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch den vorhanden Chip kann man sich mit ihm auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.

 

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis –vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

 

Passfoto

Falls Sie Ihr Passfoto selbst digital aufnehmen und bearbeiten möchten, können Sie dazu ein kostenloses Software-Tool (auch für iOS und Android) verwenden, um normkonforme Passbilder zu erstellen: 

Zur Beantragung ist die Vorlage eines ausgedruckten Passbildes erforderlich!

Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto (nicht älter als sechs Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag auf Ausstellung stellen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Kosten

  • 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)