Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Olfen.

Wo kann ein Rentenantrag in Olfen gestellt werden?

Wir helfen Versicherten, die in Olfen wohnhaft sind, bei:

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. 
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Online-Auskünfte möglich

nPA-Dienstleistungen
Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:

  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation

Jetzt Online-Dienste nutzen

Sprechtage im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in Olfen

  • angeboten von einem Ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund 
  • Zur Beratung ist der Personalausweis mitzubringen.
  • vorherige telefonischeTerminabsprache erforderlich 

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)