Rentenangelegenheiten
Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Olfen.
Wo kann ein Rentenantrag in Olfen gestellt werden?
Wir helfen Versicherten, die in Olfen wohnhaft sind, bei:
- Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
- Anträgen auf Kontenklärung
- Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- Anträgen auf Versichertenrente
Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können.
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.
Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Online-Auskünfte möglich
Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:
- Versicherungsverlauf
- Renteninformation
- Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
- Lückenauskunft
- Sozialversicherungsausweis anfordern
- Adresse ändern
- Bankverbindung ändern
- Anträge stellen
- ePostfach / elektronische Kommunikation
Sprechtage im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in Olfen
- angeboten von einem Ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Zur Beratung ist der Personalausweis mitzubringen.
- vorherige telefonischeTerminabsprache erforderlich
Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger
Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:
- Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
in Dülmen und Umgebung - Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon: 0251 238-0
Telefax: 0251 238-2960 - Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240 - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-66050
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
- Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
- bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
- persönliche Steueridentifikationsnummer
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)