Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt den finanziellen Bereich der gewährten Hilfen zur Erziehung ab.

Dazu zählen:

  • Heimkostenabrechnungen
  • Auszahlungen von Pflegegeld
  • Kostenerstattung von und an andere Gemeinden
  • Heranziehung zu den Kosten der Eltern und junge Menschen bei stationären Maßnahmen

Zuständig dafür ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld. Weitere Informationen erhalten Sie von dort

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Fachbereich 5 - Arbeit, Soziales, Integration
Marktplatz 5
59399 Olfen