Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt den finanziellen Bereich der gewährten Hilfen zur Erziehung ab.
Dazu zählen:
- Heimkostenabrechnungen
- Auszahlungen von Pflegegeld
- Kostenerstattung von und an andere Gemeinden
- Heranziehung zu den Kosten der Eltern und junge Menschen bei stationären Maßnahmen
Zuständig dafür ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld. Weitere Informationen erhalten Sie von dort.
Rechtsgrundlagen