Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für Dritte entgegengenommen wird.
Kosten
- 24,00 EUR