Fundverzeichnis der Stadt Olfen

Sie haben im Gebiet der Stadt Olfen etwas verloren oder gefunden? Wenden Sie sich bitte an das Fundbüro. Dort werden die verlorenen bzw. gefundenen Gegenstände bis zu einer bestimmten Frist aufbewahrt. 

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundsache persönlich im Fundbüro abgeben oder den Fund telefonisch, per E-Mail sowie über Online-Fundanzeige anzeigen. Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro unverzüglich der Ordnungsbehörde zu melden.

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ? 

Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend. Fundsachen werden in der Regel beim Finder aufbewahrt werden. Gegen Zahlung des Finderlohns und der Aufwendungen erhält er den verlorenen Gegenstand wieder. 

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
  • den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte.

Rechtsgrundlagen