Führungszeugnis
Online-Antrag mit neuem Personalausweis (nPA) möglich
Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden (bitte Ausweis mitbringen).
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Beachten Sie bitte, dass es mehrere Arten von Führungszeugnissen gibt:
- für private Zwecke (N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (O)
- erweitertes Führungszeugnis
Beachten Sie deshalb, welche Art von Führungszeugnis Sie beantragen. Das Führungszeugnis mit der Belegart "N" nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erhalten Sie per Post. Führungszeugnissen mit der Belegart "O" muss zwingend die Anschrift der Behörde beigefügt werden, welche das Führungszeugnis erhalten soll, außerdem den Verwendungszweck angeben. Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, der Voraussetzung nach § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz vorliegt und dies von der anfordernden Stelle verlangt wird.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für erweiterte Führungszeugnisse: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Kosten
- 13 EUR