Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist

Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist