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Für auf dem Grundstück verbrauchte bzw. zurückgehaltene Abwassermengen (Wasserschwundmengen) kann grundsätzlich eine Gebührenermäßigung beantragt werden. 

Wasserschwundmengen fallen z. B. für die Gartenbewässerung (Sprengwasser) an. 

Voraussetzung für die Anerkennung von entsprechenden Gebührenermäßigungen ist, dass das Frischwasser nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurde. Der Nachweis ist über den Einbau eines auf eigene Kosten anzubringenden Wasserzwischenzählers zu führen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen und Hinweise auf dem "Merkblatt Gartenwasser"!

Frischwasserabzugsmengen werden auch in Sonderfällen unter Vorlage geeigneter Unterlagen anerkannt. Dies gilt z. B. in Bäckereien aufgrund des Mehlverbrauchs, in Autowaschanlagen wegen des Haft- und Verdunstungsverbrauchs, in landwirtschaftlichen Betrieben in Bezug auf die Viehtränke, bei Bauwasserverbrauch oder bei einem Wasserrohrbruch, wenn eine Kanalableitung unterbleibt. Der entsprechende Antrag kann formlos gestellt werden. 

Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Olfen geltend zu machen. Per E-Mail mit entsprechenden Bildnachweis bitte an gartenwasser@olfen.de. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt.

Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Olfen kann bei den mitgeteilten Wasserschwundmengen immer eine Plausibilitätsprüfung in Bezug auf den Grund und die Höhe der geltend gemachten Wasserschwundmengen vornehmen, um alle anderen Gebührenpflichtigen vor der Geltendmachung von unberechtigten Wasserschwundmengen und der daraus resultierenden Mehrbelastung zu schützen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Installation eines Wasserzwischenzählers
  • Mitteilung an die Stadt Olfen über den Einbau

Kosten

Es fallen keine separaten Gebühren an - durch die Meldung entsprechender Verbräuche reduzieren Sie Ihre Abwassergebühren.