An-/ Bewohnerparkausweis
Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Kosten
- 30,00 EUR pro Jahr