Jugendfischereischein

Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

für den Jugendfischereischein
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis

Kosten

Für Erteilung und Verlängerung:

  •   8,00 EUR für den Jugendfischereischein
  • 16,00 EUR für einen 1-Jahres-Fischereischein
  • 48,00 EUR für einen 5-Jahres-Fischereischein