Grundstücksteilungen
Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.
Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.