Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Abwasserbeseitigungssatzung die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

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