Jugendliche zeigen gelegentlich strafbare Verhaltensweisen, um

  • ihre soziale Umwelt auszutesten
  • Grenzerfahrungen zu machen oder
  • Anerkennung zu finden.

Im jugendlichen Alter sind die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem noch nicht immer ganz deutlich. Manchmal werden die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht ausreichend bedacht oder verdrängt.
Durch die erhöhte Risikobereitschaft wächst das Problem, dass Handlungen strafrechtlichen Charakter bekommen können.
Hat die Polizei die Ermittlung bereis aufgenommen, entsteht eine Situation, die Fragen und Probleme aufwirft.

Beratung und Hilfeleistung

Die JuHiS ist gesetzlich verankert und hat im gesamten Strafverfahren eine unabhängige, beratende Funktion.

Die JuHis erhält ihre Informationen über Straftaten durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch direkt vom Jugendlichen (bzw. den Erziehungsberechtigten) oder dem Heranwachsenden.

Für Olfen übernimmt das Jugendamt des Kreises Coesfeld diese Funktion. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich 5 - Arbeit, Soziales, Integration
Marktplatz 5
59399 Olfen