Juleica-Card

WAS IST EINE JULEICA?

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweisfür ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

WIE BEKOMME ICH DIE JUGENDLEITERKARTE?

Um die JULEICA zu erhalten, muss man in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv tätig sein (im Sinne des § 73 SGB VIII) und zudem das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Außerdem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs Erste-Hilfe nachgewiesen werden. Ganz wichtig: Wer keine pädagogische und/oder entsprechende berufliche Ausbildung hat, muss an einer Jugendleiterausbildung mit mindestens 35 Zeitstunden bzw. 47 Schulungseinheiten teilgenommen haben. 

WAS BRINGT DIE JUGENDLEITERKARTE?

Die Jugendleiterkarte dient als Nachweis für die Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem öffnet sie Wege für verschiedene Vergünstigungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Weitere Informationen zur Jugendleiterkarte unter www.juleica.de oder beim Kreis Coesfeld - Jugendamt, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 180

Seit dem 15.09.2009 wird die Juleica online beantragt.

Jetzt Juleica beantragen!

 

  • Weitere Informationen zur Juleica finden Sie auf www.juleica.de.
  • Genauere Informationen zu den bundesweiten Qualitätsstandards erhalen Sie hier

Voraussetzungen

  • Jugendleiter/-innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Unterlagen

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Jugendleiterschulung, die mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfasst hat.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (12 Zeitstunden enstprechend 16 Schulungseinheiten).
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.