Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge dienen der (Mit-)Finanzierung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Kanalisation, die aus den Straßenkanälen, Grundstücksanschlüssen, Regenbecken u. a. besteht. Sie werden für ein Grundstück einmal erhoben und sind im Grunde der Baustein, mit dessen Zahlung der Zugang zum öffentlichen Kanalnetz eröffnet wird. Als typische Erschließungskosten gehören Kanalanschlussbeiträge zu den Beiträgen für Grundstücke, die gewöhnlich als Posten bei einer Baufinanzierung zu berücksichtigen sind. Der Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück erhoben, sobald es erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen wird.
Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung des Kanalanschlussbeitrages wird die Grundstücksfläche zugrunde gelegt, die eine wirtschaftliche Einheit bildet. Die unterschiedliche Bebauung und Nutzung wird durch Nutzungsfaktoren berücksichtigt, so wird z. B. die Grundstücksfläche bei einer 1-geschossigen Bebauung mit dem Nutzungsfaktor 1,0 und bei einer 2-geschossigen Bebauung mit dem Nutzungsfaktor 1,25 vervielfacht. Daraus ergibt sich dann die zu veranlagende Fläche. Bei einem Gewerbegrundstück wird der Nutzungsfaktor nochmals um 0,3 erhöht. Bei der Beitragsberechnung wird zwischen einem Voll- und einem Teilanschluss unterschieden. Bei einem Vollanschluss werden Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bei einem Teilanschluss beschränkt sich die Inanspruchnahme entweder nur auf Schmutz- oder Niederschlagswasser.
Beitragssatz
- 9,30 EUR/m² zu veranlagende Fläche bei einem Vollanschluss
- bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 75 % des Beitrages
- bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 25 % des Beitrages