Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Hilfeleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Seit dem Jahr 2015 flüchten vermehrt minderjährige Jugendliche aus Asien und Afrika aus den unterschiedlichsten Ländern nach Europa, weil ihr Leben und/oder ihre Existenz in ihren Herkunftsländern massiv bedroht sind.
Nach Aufgriff durch eine örtliche Behörde wird der unbegleitete minderjährige Jugendliche durch den zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes des Kreises in einer adäquaten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, in der er entsprechend versorgt und betreut wird. Anschließend wird der konkrete persönliche Hilfebedarf seitens des Jugendamtes geprüft und ggf. werden zusätzliche Hilfeleistungen nach SGB VIII gewährt.Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Rechtsgrundlagen: