Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer gesucht
Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. In Deutschland wird die Staatsgewalt vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt (Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes). Deshalb sind Wahlen ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
In einem bevölkerungsreichen Staat wie Deutschland sind umfangreiche Arbeiten nötig, um solche Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln. Wahlen bieten den Bürgern deshalb zugleich die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, indem sie sich als "Wahlhelfer" beteiligen, ganz nach dem Motto "mittendrin statt nur dabei".
In Olfen werden für eine Wahl circa 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden und Parteimitgliedern benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb nutzen Sie die Gelegenheit "mittendrin" zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an einem der nächsten Wahlsonntage ein Stück Demokratie "live" zu erleben.
WAS MÜSSEN SIE TUN?
Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst. Sie müssen nämlich nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu bilden. Lediglich ab 18.00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.
Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.
Bei Kommunalwahlen müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Olfen, bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, bei Bundestagswahlen in Deutschland und bei Europawahlen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben.
Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahre dürfen bei Kommunalwahlen eingesetzt werden.
BRIEFWAHLVORSTAND
Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Es besteht auch die Möglichkeit in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen dann auch ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie als Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal in Olfen ein "Erfrischungsgeld".
Haben Sie noch Fragen? Vielleicht hilft Ihnen unser Wahlhelfer-ABC weiter.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung