BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -

Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.

 Folgende Förderpositionen sind enthalten:

Der Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2025 des Kreises ist die Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienarbeit.

Als kreisangehörige Stadt des Kreises Coesfeld gelten ebenfalls für uns die Kinder- und Jugendförderrichtlinien des Kreises in der aktuell gültigen Fassung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Coesfeld.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -

Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -

Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.

 Folgende Förderpositionen sind enthalten:

Der Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2025 des Kreises ist die Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienarbeit.

Als kreisangehörige Stadt des Kreises Coesfeld gelten ebenfalls für uns die Kinder- und Jugendförderrichtlinien des Kreises in der aktuell gültigen Fassung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Coesfeld.

https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/12170/show
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-111

Frau

Maria

Börtz

Sachbearbeiter/in

21a

02595 389-114
boertz@olfen.de