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Flüchtlinge und Spätaussiedler: Unterbringung
Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Stadt Olfen eigene Unterkünfte.Verpflichtung zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge:
Die Stadt Olfen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.Spätaussiedler:
Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Stadt Olfen die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim.Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 5 - Arbeit, Soziales, Integration
Marktplatz 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ozimek
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9505
E-Mail: ozimek@olfen.de
Flüchtlinge und Spätaussiedler: Unterbringung
Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Stadt Olfen eigene Unterkünfte.Verpflichtung zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge:
Die Stadt Olfen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.Spätaussiedler:
Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Stadt Olfen die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim. Flüchtlingsunterkünfte https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/246/show Fachbereich 5 - Arbeit, Soziales, Integration
001 Marktplatz 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-151
Frau
Ozimek
Sachbearbeiter/in
GH 4
02595 389-9505
ozimek@olfen.de