BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Schulbezirke
Mit der zweiten Änderung des Schulgesetzes (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben seitdem grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: fb1@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Manuela Südfeld
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9106
E-Mail: suedfeld@olfen.de
Mit der zweiten Änderung des Schulgesetzes (SchulG NRW) wurden ab dem Schuljahr 2008/2009 die verbindlichen Schulbezirke aufgelöst. Eltern haben seitdem grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart. Eine Begrenzung dieses Anspruchs ergibt sich durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.
Schuleinzugsbereich, Einzugsbereiche von Schulen https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/307/showFrau
Manuela
Südfeld
Sachbearbeiter/in
24