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Versicherungsschadensangelegenheiten

Die Stadt Olfen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.

Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Olfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.

Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Olfen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Versicherungsschadensangelegenheiten

Die Stadt Olfen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.

Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Olfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.

Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Olfen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen 

  • schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Amtshaftpflicht, Allgemeine Haftpflicht https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/325/show
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-111

Herr

Jochen

Wiggen

Sachbearbeiter/in

25

02595 389-110
wiggen@olfen.de