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Versicherungsschadensangelegenheiten
Die Stadt Olfen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Olfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Olfen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: fb1@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jochen Wiggen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-110
E-Mail: wiggen@olfen.de
Die Stadt Olfen ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Olfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Olfen weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang
Herr
Jochen
Wiggen
Sachbearbeiter/in
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