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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dimitri Dinges
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-133
E-Mail: dinges@olfen.de
Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/364/show Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131
Herr
Dimitri
Dinges
Sachbearbeiter/in
5
02595 389-133
dinges@olfen.de