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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/364/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131

Herr

Dimitri

Dinges

Sachbearbeiter/in

5

02595 389-133
dinges@olfen.de