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Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Einzugsbestätigung, Auszugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/384/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

Laura

Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de