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Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker

Im Münsterland können Handwerksbetriebe und Sozialen Diensten unter bestimmten Umständen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfelds.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeldes. 

Der Antrag kann zur Weiterleitung an den Kreis Coesfeld am Empfang des Bürger- und Tourismusbüros abgegeben werden.

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Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker Im Münsterland können Handwerksbetriebe und Sozialen Diensten unter bestimmten Umständen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfelds.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeldes. 

Der Antrag kann zur Weiterleitung an den Kreis Coesfeld am Empfang des Bürger- und Tourismusbüros abgegeben werden.
Parkausweis für Handwerker, https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/388/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131

Herr

Christopher

Hölscher

Sachbearbeiter/in

4

02595 389-132
hoelscher@olfen.de