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Abwassergebühren

Die Stadt Olfen ist gemäß § 46 Landeswassergesetz NRW zur Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers verpflichtet. Zur Deckung der Kosten für das Sammeln und gefahrenlose Ableiten von anfallendem Abwasser, werden von der Stadt Olfen Abwassergebühren erhoben.

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Olfen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

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Abwassergebühren

Die Stadt Olfen ist gemäß § 46 Landeswassergesetz NRW zur Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers verpflichtet. Zur Deckung der Kosten für das Sammeln und gefahrenlose Ableiten von anfallendem Abwasser, werden von der Stadt Olfen Abwassergebühren erhoben.

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Olfen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

Abwasserwerk, Schmutzwasser, Niederschlagswasser https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/424/show
Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9201
Fax 02595 389-9770

Frau

Susanne

Perenz

Sachbearbeiter/in

13

02595 389-9203
perenz@olfen.de