BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-) Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig.
Formulare für die Beantragung eines WBS sind bei der Stadt Olfen oder beim Kreis Coesfeld zu erhalten.
Mehr Informationen und die Anträge zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig.
Formulare für die Beantragung eines WBS sind bei der Stadt Olfen oder beim Kreis Coesfeld zu erhalten.
Mehr Informationen und die Anträge zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
Weitere Informationen
Nähere Einzelheiten bzw. Auskünfte erteilt der
Kreis Coesfeld
Fachbereich 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt
63 – Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Tel. 02541 180
Webseite: www.kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Johanna Sißmann
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-164
E-Mail: sissmann@olfen.de
Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-) Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig.
Formulare für die Beantragung eines WBS sind bei der Stadt Olfen oder beim Kreis Coesfeld zu erhalten.
Mehr Informationen und die Anträge zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig.
Formulare für die Beantragung eines WBS sind bei der Stadt Olfen oder beim Kreis Coesfeld zu erhalten.
Mehr Informationen und die Anträge zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
Nähere Einzelheiten bzw. Auskünfte erteilt der
Kreis Coesfeld
Fachbereich 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt
63 – Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Tel. 02541 180
Webseite: www.kreis-coesfeld.de
Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Frau
Johanna
Sißmann
Sachbearbeiter/in
18
02595 389-164
sissmann@olfen.de