Hinweis zu den Öffnungszeiten
Beim Betreten der Stadtverwaltung ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.
Zur Erledigung von Angelegenheiten außerhalb der Öffnungszeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich. Alle Rufnummern und E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf unserer Homepage.
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Klärschlammentsorgungsgebühren
Gebührenberechnung
Für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird eine Grundgebühr pro Abfuhr und eine Zusatzgebühr je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalt aus einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube erhoben.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Grundgebühr: 115,99 € je abgefahrener Anlage
Für den abgefahrenen Inhalt: 13,41 € je m³
Für die erfolglose Anfuhr des Saugfahrzeuges: 93,30 €
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Johanna Sißmann
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-164
E-Mail: sissmann@olfen.de
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Für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird eine Grundgebühr pro Abfuhr und eine Zusatzgebühr je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalt aus einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube erhoben.
Rechtsgrundlagen
Grundgebühr: 115,99 € je abgefahrener Anlage
Für den abgefahrenen Inhalt: 13,41 € je m³
Für die erfolglose Anfuhr des Saugfahrzeuges: 93,30 €
https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/464/showFrau
Johanna
Sißmann
Sachbearbeiter/in
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