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Regenwasserversickerung
Informationen zur Regenwasserversickerung
Regenwasser wird weitestgehend noch wie Abwasser behandelt und fließt häufig auch noch gemischt mit dem Schmutzwasser aus Haushaltungen und Industrie zu den Kläranlagen. Für die Umwelt macht dieses Prinzip keinen Sinn. Vernünftiger ist es, Regenwasser dort zu belassen, wo es anfällt, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück. Das hat viele ökologische und ökonomische Vorteile. Unter anderem lassen sich auch dadurch Niederschlagswassergebühren sparen.
Für die Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer und für die Nutzung technischer Versickerungsanlagen in das Grundwasser ist eine Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Zuständig für das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist der Kreis Coesfeld. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie auf dem Serviceportal des Kreises Coesfeld.
Eine Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Oberzone (z.B. Flächenversickerung oder flache Muldenversickerung) ist erlaubnisfrei.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maike Pieper
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9615
E-Mail: pieper@olfen.de
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Informationen zur Regenwasserversickerung
Regenwasser wird weitestgehend noch wie Abwasser behandelt und fließt häufig auch noch gemischt mit dem Schmutzwasser aus Haushaltungen und Industrie zu den Kläranlagen. Für die Umwelt macht dieses Prinzip keinen Sinn. Vernünftiger ist es, Regenwasser dort zu belassen, wo es anfällt, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück. Das hat viele ökologische und ökonomische Vorteile. Unter anderem lassen sich auch dadurch Niederschlagswassergebühren sparen.
Für die Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer und für die Nutzung technischer Versickerungsanlagen in das Grundwasser ist eine Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Zuständig für das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist der Kreis Coesfeld. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie auf dem Serviceportal des Kreises Coesfeld.
Eine Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Oberzone (z.B. Flächenversickerung oder flache Muldenversickerung) ist erlaubnisfrei.
Rechtsgrundlagen
Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasserversickerung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/468/showFrau
Maike
Pieper
Sachbearbeiter/in