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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

 

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen. 

 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für Dritte entgegengenommen wird.

Kosten

  • 24,00 EUR

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Zur Anmeldung

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

 

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen. 

 

Rechtsgrundlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für Dritte entgegengenommen wird.
  • 24,00 EUR
https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/503/show
Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-121
Fax 02595 389-292

Frau

Tatjana

Heitkamp

Sachbearbeiter/in

14

02595 389-125
t.heitkamp@olfen.de