BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widersprüche sind möglich:
Folgende Widersprüche sind möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- formlos oder
- Antrag Widerspruch
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widersprüche sind möglich:
Folgende Widersprüche sind möglich:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- formlos oder
- Antrag Widerspruch
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
02595 389-9307
schinske@olfen.de
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2
02595 389-9306
cornelsen@olfen.de