BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Befreiung von der Ausweispflicht

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:

  • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. 

Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. 

Unterlagen

  • abgelaufenes Ausweisdokument
  • evtl. Vollmacht

Kosten

  • Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Befreiung von der Ausweispflicht

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:

  • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. 

Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. 

  • abgelaufenes Ausweisdokument
  • evtl. Vollmacht
  • Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/661/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-137
schinske@olfen.de

Frau

Kristina

Pfeiffer

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-136
pfeiffer@olfen.de