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An-/ Bewohnerparkausweis
Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Kosten
- 30,00 EUR pro Jahr
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christopher Hölscher
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9302
E-Mail: hoelscher@olfen.de
An-/ Bewohnerparkausweis
Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.
- 30,00 EUR pro Jahr
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301
Herr
Christopher
Hölscher
Sachbearbeiter/in
4
02595 389-9302
hoelscher@olfen.de