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An-/ Bewohnerparkausweis

Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen. 
  • Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen. 
  • Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
  • Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. 

Kosten

  • 30,00 EUR pro Jahr

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

An-/ Bewohnerparkausweis

Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.

  • 30,00 EUR pro Jahr
Parkausweis, Parkplatz https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/669/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Herr

Christopher

Hölscher

Sachbearbeiter/in

4

02595 389-9302
hoelscher@olfen.de