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Grundstücksteilungen
Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Johanna Sißmann
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-164
E-Mail: sissmann@olfen.de
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Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.
Rechtsgrundlagen
Kreis Coesfeld Teilungsantrag, Teilung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/740/show Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Frau
Johanna
Sißmann
Sachbearbeiter/in
18
02595 389-164
sissmann@olfen.de