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Grundstücksteilungen

Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.

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Grundstücksteilungen

Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.

Rechtsgrundlagen

Kreis Coesfeld Teilungsantrag, Teilung https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/740/show
Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5 59399 Olfen

Frau

Johanna

Sißmann

Sachbearbeiter/in

18

02595 389-164
sissmann@olfen.de