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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Kosten
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungZuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christopher Hölscher
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-132
E-Mail: hoelscher@olfen.de
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
- formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung). Infostand https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/761/showHerr
Christopher
Hölscher
Sachbearbeiter/in
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