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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Kosten

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen 

  • formlose Anfrage oder unterschriebener Antrag

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung). Infostand https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/761/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131

Herr

Christopher

Hölscher

Sachbearbeiter/in

4

02595 389-132
hoelscher@olfen.de