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Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- Wohnsitz in Olfen
Besonderheiten:
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.
Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Kosten
- Neuantrag: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
- Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist bei Vorlage des Olfener Familienpasses gebührenfrei. Informationen zur Erteilung eines Familienpasses finden sie unter dem Stichwort Familienpass
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- Wohnsitz in Olfen
Besonderheiten:
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.
Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.
Rechtsgrundlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Neuantrag: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
- Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist bei Vorlage des Olfener Familienpasses gebührenfrei. Informationen zur Erteilung eines Familienpasses finden sie unter dem Stichwort Familienpass
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2